UNFALL­VERSICHERUNG

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Annahmerichtlinien

Wichtig für die Annahme
  • Unfällen im Haushalt, in der Freizeit, im Urlaub sowie im Beruf

  • Verkehrsunfällen, sofern diese außerhalb der Arbeits-/ Schulzeit inkl. Hin- und Rückweg geschehen

  • Unfallbedingten kosmetischen Operationen

  • Chronischen Infektionskrankheiten

  • Infektionen durch einen Zeckenbiss (FSME, Borreliose etc.)

  • Todesfälle durch Ertrinken und Ersticken unter Wasser sowie Erfrierungen

  • Unfällen durch verordnete Medikamente

  • Unfällen durch körpereigene Ursachen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt

Nicht versicherbar sind
  • Unfallverletzungen, die sich im Rahmen der Begehung einer Straftat ergeben

  • Vorsätzlicher Selbstschädigung 

  • Selbstverursachten Krankheiten wie z. B. Diabetes
  • Sachschäden (z. B. kaputte Brille, Kleidung etc.)
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